Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Veranstaltungen der
200 PRO GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen 200 PRO und den Teilnehmenden an einer Veranstaltung, welche durch 200 PRO ausgerichtet wird, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung, es sei denn 200 PRO hat die Geltung von Abweichungen explizit vereinbart.
§ 2 Vertragsschluss, Teilnahmevoraussetzungen
1. Ihre Buchung/ Anmeldung zur Teilnahme stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages dar. Wir nehmen dieses Angebot an, wenn wir Ihnen eine Buchungs- /Teilnahmebestätigung zukommen lassen.
2. Bitte beachten Sie, dass die Buchung personenbezogen und nicht übertragbar ist. Der Teilnehmende darf an der Veranstaltung erst nach Abschluss des Vertrages teilnehmen.
3. Ihnen ist bekannt und bewusst, dass es sich bei der von 200 PRO angebotenen Veranstaltung um eine Veranstaltung handelt, die im Hinblick auf Ihre psychische und physische Leistungsfähigkeit besondere Anforderungen stellen kann. Sie versichern, dass 200 PRO Sie vor der Anmeldung zu der Veranstaltung umfangreich über den Verlauf der Veranstaltung, insbesondere auch über die Anforderungen an die Teilnehmer informiert hat. Mit der Anmeldung zur Teilnahme bestätigen Sie, dass Sie die an Sie gestellten Anforderungen zur Kenntnis genommen hat und diesen auch genügen.
4. Unbedingte Teilnahmevoraussetzung ist, Ihre Sporttauglichkeit ist. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung bestätigen Sie, die psychisch und physisch an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen. Sollten Sie sich insofern nicht sicher sein, so besteht die Möglichkeit eine entsprechende sportärztliche Untersuchung angepasst an die jeweiligen Anforderungen der Veranstaltung auch über 200 PRO durchzuführen. 200 PRO übernimmt keine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden jeglicher Art, die sich aus der Tatsache bedingen, dass Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Kunden, die bei Beginn oder während der Veranstaltung erkennbar nicht den Voraussetzungen entsprechen, können durch die Geschäftsführung von 200 PRO jederzeit von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
§ 3 Rücktritt / Widerruf
1. Die Anmeldung für die Veranstaltung ist stets verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Anmeldegebühr. Ein Widerruf des Lastschriftverfahrens ist aus diesem Grund nicht zulässig. Sollte er dennoch vorgenommen werden oder die Anmeldegebühr aus anderen Gründen (Angabe falscher Kontodaten, Nichtdeckung des Kontos) zurück gebucht werden, behält sich die Firma 200 PRO das Recht vor, die betreffende Person von der Veranstaltung auszuschließen und die Teilnahmegebühr unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes geltend zu machen. Die Rückbuchungsgebühr der Bank wird in jedem Fall in Rechnung gestellt.
2. Ein Anspruch auf Rückzahlung eingezahlter Entgelte besteht grundsätzlich nicht.
§ 4 Ausfall von Veranstaltungen
Falls die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden kann, ist die 200 PRO zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Teilnehmende darüber informiert, dass die Veranstaltung ausfällt. Eine Rückerstattung des gezahlten Entgeltes erfolgt nicht.
§ 5 Haftungsausschluss
1. 200 PRO übernimmt keine Haftung für Sach-, Körper- und Vermögensschäden, die den Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und für Ansprüche der Teilnehmenden untereinander, es sei denn, 200 PRO ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf einen bestimmten Schaden nachzuweisen.
2. Sämtliche Teilnehmer versichern sowohl körperlich als auch geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen, zu der sie sich angemeldet haben.
3. Allen Teilnehmenden wird der Abschluss einer Kranken- und Haftpflichtversicherung empfohlen.
§6 Rechtswahl
Auf den Teilnahmevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und 200 PRO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Teilnehmenden gegen 200 PRO im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Teilnehmenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
§7 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von 200 PRO ist der Firmensitz in Düsseldorf.
§8 Sonstige Bestimmungen
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Teilnahmebedingungen zur Folge.
2. Stand dieser Teilnahmebedingungen ist Mai 2011.
§9 Veranstalter
Anschrift und Sitz der Firma 200 PRO GmbH:
Markgrafenstraße 47,
40545 Düsseldorf,
Tel.: 0211 / 5 29 27 28
Mobil: 0172 / 5 66 67 56
Fax: 0211 / 5 29 23 14
Registergericht AG Düsseldorf
Geschäftsführer: Dr. Holger Schütt
