Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen

01.06.2011
Eike Zywietz

Mit dem aktuellen „Leitfaden Prävention“ (Fassung vom 27. August 2010) hat der GKV-Spitzenverband die Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in der Primärprävention und in der betrieblichen Gesundheitsförderung nach den §§ 20 und 20a SGB V festgehalten. Dies bedeutet für alle Kunden, dass die gesetzlichen Krankenkassenkurse, welche bestimmte Qualitätsanforderungen im Sinne des Leitfadens erfüllen, von den Krankenkassen bezuschusst werden oder diese die Kosten komplett übernehmen. Zu diesen Kursen zählen Angebote aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung sowie Suchtprävention. Ergänzend hierzu hält ein Großteil der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland für seine Versicherten ein spezielles Bonusprogramm bereit. Medizinische Vorsorgeuntersuchungen sowie der Nachweis  einer gesunden und aktiven Lebensweise (aktive Teilnahme an einer Sportveranstaltung, das Ablegen des deutschen Sportabzeichens oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudios) belohnen die Krankenkassen mit Geld- oder Sachprämien. ;Selbstverständlich entsprechen viele unserer Angebote dem "Leitfaden Prävention". Zusätzlich können Sie bei unseren Koorperationspartnern zum Beispiel medizinische Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen durchführen und bescheinigen lassen. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung.

Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse über das aktuelle Bonusprogramm für 2011.